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Burn out beim Mann: Berufsunfähigkeitsversicherung muss zahlen |
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Das bei Männern durch Arbeitsüberlastung und fehlende Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz häufig auftretende Ausgebrannt-Sein (Burn-Out) kann Grund für eine Berufsunfähigkeit sein. Dann muss es offenbar aber schon ziemlich hart kommen!
Ein Finanzmanager war dem Dauerstress durch einen Zehnstundentag, bis zu 200 Telefonaten täglich und vielen Dienstreisen nicht mehr gewachsen. Offenbar hat er das nicht rechtzeitig gemerkt: Nach einem Zusammenbruch und der ärztlichen Diagnose „Burn-out“ beantragte er eine Rente von seinem Berufsunfähigkeitsversicherer, der Continentalen. Die erkannte das Burn-out-Syndrom allerdings nicht als Grund für seine Berufsunfähigkeit an. Nach einem gerichtlichen Gutachten sah das Gericht die Krankheit jedoch als erwiesen an. Das Landgericht München I hat entschieden (Az. 25 O 19798/03): Bei einem „Burn-out-Syndrom“ muss der Berufsunfähigkeitsversicherer zahlen. Der Versicherer muss nun rückwirkend etwa 148 000 Euro Rente und 65 000 Euro an Versicherungsbeiträgen erstatten. (Quelle: Stiftung Warentest online). |